7003001188-202009 HDI Firmen Broschuere 220x305 15.09.20 V29 RZ ES - Flipbook - Seite 12
12 | Spezialabsicherung
Spezielle Absicherung –
spezieller Bedarf.
Technische Versicherung
Rund um die technische Ausstattung Ihres Betriebs bieten wir Ihnen
eine Reihe von Versicherungen für besondere Risiken:
• Die Elektronikversicherung ersetzt die Wiederbeschaffungs- bzw. die Wiederherstellungskosten Ihrer technischen Geräte bei Beschädigung oder Abhandenkommen. Eine
Photovoltaikanlagenversicherung sichert sowohl Elektronikschäden als auch eine
daraus resultierende Betriebsunterbrechung ab.
• Die Maschinenversicherung deckt auch Betriebsschäden ohne äußere Ursache ab.
• Die Bauleistungsversicherung versichert Sie bei Schäden an einem Bauobjekt. Sei es
als Bauherr oder als Bauunternehmer.
• Die Montageversicherung gewährt Ihnen Schutz vor Risiken an Montageobjekten.
Transportversicherung
Versicherungen, die Ihre verschiedenen Transportrisiken abdecken,
ergänzen Ihre Sachversicherung:
• Die Warentransportversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn Schäden
an Ihren Gütern während des Transports entstehen. Egal, ob sie mit eigenen oder
fremden Verkehrsmitteln befördert werden. Auch eine spezielle Ausstellungsversicherung ist möglich.
• Die Autoinhaltsversicherung übernimmt Schäden an Waren, Materialien oder Werkzeugen, die Sie mit eigenen Kraftfahrzeugen transportieren.
• Die Verkehrshaftungsversicherung sichert speziell Logistiker (Verkehrsunternehmen)
vor Ersatzansprüchen Dritter ab, wenn die Ware beschädigt oder zu spät geliefert wird.
Gruppenunfallversicherung
Die Unfallversicherung bietet nicht nur Ihnen Schutz, sondern auch Ihren Mitarbeitern.
Das ist dringend nötig. Denn ein Unfall ereignet sich in Deutschland alle vier Sekunden.
Die Konsequenzen sind nicht abzusehen. Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter vor den
weitreichenden Auswirkungen auf die private und berufliche Existenz.
Bei diesen Schadenbeispielen geht es um einen vereinfacht dargestellten Sachverhalt. Die genauen Voraussetzungen für eine mögliche Schadenleistung ergeben sich aus den entsprechenden Versicherungsbedingungen.
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